UNBRK und Selbstbestimmung – laufen nun den sozialen Institutionen die Klienten davon?

Im Zuge der Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der UNO (UNBRK), die am 15. April 2014 durch die Schweiz ratifiziert wurde, hat sich die Schweiz verpflichtet, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. Die Umsetzung in den verschiedenen Kantonen ist angelaufen – erste Kantone setzen entsprechende Gesetze per 1.1.2024 in Kraft. Gleichzeitig besteht in der Gesellschaft und Politik die Absicht der Förderung und Erhaltung der Eigenständigkeit der Menschen nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär».

Eine Konsequenz daraus ist, dass die Nachfrage für ambulante Betreuungs- und Begleitungsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen stetig zunimmt. Für Institutionen, die bis jetzt vor allem stationäre Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht haben, bedeutet dies, dass sowohl ihre bestehenden, aber auch ihre künftigen Klienten neu selbst entscheiden, ob sie lieber in der stationären Institution oder eigenständig mit ambulanter Betreuung wohnen und leben wollen. Nebst dieser tiefgreifenden Marktveränderung sehen sich diese Institutionen mit weiteren Herausforderungen konfrontiert:

  • Der Wechsel von der Objekt- zu der Subjektfinanzierung führt dazu, dass die Klienten zusätzlich zur Wahl «stationäre oder ambulante Betreuung» auch den entsprechenden Leistungserbringer frei wählen können, was den Wettbewerb unter den Erbringern von Betreuungsleistungen nochmals weiter erhöht.
  • Der Mangel an Pflege- und Betreuungsfachkräften ist seit Jahren existent und verschärft sich derzeit nochmals weiter. Die Gründe sind die immer höheren Anforderungen an die Mitarbeitenden, deren Belastung und die unattraktiven Arbeitsbedingungen, die dazu führen, dass immer mehr Mitarbeitende ausbrennen, krankheitsbedingt länger ausfallen und schlussendlich gar ihren pflegerischen resp. betreuerischen Beruf für immer verlassen. Den Institutionen läuft also oft auch das Personal davon.

Für alle Institutionen mit stationären Wohnangeboten ist die Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit also von zentraler Bedeutung.


Es stellen sich also die Fragen «Wo stehen wir heute?» und «Wo wollen wir hin?», oder konkret formuliert

  • Wie müssen wir unsere Strategie und unser Geschäftsmodell anpassen?
  • Wie müssen wir uns dazu organisatorisch aufstellen?
  • Wie gehen wir mit unseren bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen um?
  • Welche Mitarbeitenden benötigen wir künftig, und wie rekrutieren wir diese und binden sie dauerhaft an uns?
  • Haben unsere heutigen Werte und Normen noch Bestand, oder müssen wir diese anpassen?

In diesem Zusammenhang gilt es ebenso die Ist-Situation präzise zu erfassen und in die Beantwortung der obigen Fragestellungen mitzunehmen:

  • Wo liegen die aktuellen Probleme und Herausforderungen?
  • Welche Stärken und Schwächen zeichnen uns aus?
  • Wo schlummern allfällige Chancen und Risiken?

In das Zentrum all dieser Betrachtungen gilt es die Endkunden resp. Klienten zu setzen, nämlich was diese tatsächlich brauchen, um ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu führen, und wie die Institution sie dabei unterstützen kann. Zudem gilt es die eigenen Mitarbeitenden aktiv auf diese Reise in die Zukunft mitzunehmen und mit ihren Beiträgen diese Zukunft ihrer Institution mitzugestalten.

Fazit

Es muss also davon ausgegangen werden, dass Institutionen mit stationärem Wohnen ihre Klienten und somit ihre Marktanteile verlieren werden. Gelingt es jedoch einer Institution sich neu auszurichten, kann sie ihre Zukunftsfähigkeit sicherstellen und gleichzeitig ihre Mitarbeitenden an sich binden. Zudem leistet sie damit auch einen Beitrag zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen, generiert einen gesellschaftlichen Nutzen und legitimiert schlussendlich dadurch ihre Daseinsberechtigung.

Zurück

Kontakt


SchnuP AG

Iwan Schnyder
Dürrhalde 8
9107 Urnäsch

mobil: +41 79 408 14 11
info@schnup.ch

Wir sind auch


HomeAssist GmbH

Claudia Klauser
Dürrhalde 8
9107 Urnäsch

home-assist.ch